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OLG Brandenburg, 03.03.2016 - 9 UF 184/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Versorgungsausgleichs; Korrektur materiell-rechtlicher Unrichtigkeiten aufgrund der falschen Anerkennung von Beitragszeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Versorgungsausgleichs; Korrektur materiell-rechtlicher Unrichtigkeiten aufgrund der falschen Anerkennung von Beitragszeiten
- rechtsportal.de
VersAusglG § 3 Abs. 1
Umfang des Versorgungsausgleichs
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umfang des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 16.10.2013 - 21 F 66/13
- OLG Brandenburg, 03.03.2016 - 9 UF 184/13
- OLG Brandenburg, 04.03.2016 - 9 UF 184/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2016 - 9 UF 184/13
Solche Anrechte bzw. solche Bestandteile von Anrechten, teilweise auch "degressives Anrecht" genannt, bleiben nach § 19 Abs. 4 VersAusglG Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung vorbehalten (BT-Drucks. 16/10144, S. 62; BGH FamRZ 2011, 706 - Rdnr. 32 ff. für den degressiv ausgestalteten Bestandteil der beamtenrechtlichen Versorgung im Zuge der Absenkung des Versorgungshöchstsatzes, sog. Abflachungsbetrag). - OLG Köln, 17.05.2011 - 27 UF 54/11
Durchführung des Versorgungsausgleichs über Anrechte bei einem ausländischen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2016 - 9 UF 184/13
Besondere Gründe, die im Streitfall die Annahme gerechtfertigt erscheinen ließen, die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs sei mit Blick auf die jeweils bei den Beteiligten auch vorhandenen nicht ausgleichsreifen Anrechte bzw. Bestandteile derselben etwa unbillig (§ 19 Abs. 3 VersAusglG ) sind weder von den geschiedenen Eheleuten vorgetragen noch sonst ersichtlich (zur Darlegungslast vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az. 27 UF 54/11 - Rdnr. 3 bei juris).